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AGB's

Die folgenden Vertragsbedingungen werden durch unterschriebene Kontingentbestätigung bzw. Auftrag seitens des Kunden an Frankenland s.r.o. ausnahmslos anerkannt.

1. Anmeldung und Bestätigung
Alle im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen von Frankenland s.r.o. erteilten Angebote sind kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Alle Preise verstehen sich pro Person und Nacht (wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wird). Die Korrektur von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern bleibt uns bis zum Leistungsbeginn vorbehalten.

2. Zahlungen
Falls keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden, gelten folgende Vereinbarungen: Eine Anzahlung in Höhe 80% des Rechnungsbetrages muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert auf einem Konto von Frankenland s.r.o. eingegangen sein. Erst nach Erhalt dieser A-Konto-Zahlung werden die Reiseunterlagen (Voucher usw.) zugesandt. Der Restbetrag wird nach Erhalt der Endrechnung fällig.

3. Leistungen und Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen aus unserer Preisliste sowie aus den entsprechenden Angaben in der Kontingentbestätigung.
3.2. Wir versichern unser Bemühen um die Unterbringung im gebuchten Hotel bzw. der bestätigten Kategorie. Durch die besonderen Umstände in der CR und SR gilt jedoch auch die Unterbringung in gleichwertigen oder notfalls mehreren Hotels der gleichen Kategorie als vertragsmäßige Leistung von Frankenland s.r.o. Ein Anspruch auf Entschädigung z.B. für die Busbeförderung von Hotel zu Hotel besteht nicht. Die Reiseteilnehmer müssen vor Buchung auf diese Situation aufmerksam gemacht werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages , die nach Vertragsabschluss eintreten und von Frankenland s.r.o. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Frankenland s.r.o. wird den Vertragspartner von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen, gegebenenfalls kann eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt erfolgen.
4.3. Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist Frankenland s.r.o. berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich behördlich festgesetzte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der vereinbarte Preis um mehr als 5%, so ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich gegenüber Frankeland s.r.o. erklärt werden.

5. Pflichten - Frankenland s.r.o.

Frankenland s.r.o. tritt gegenüber gewerblichen Reiseveranstaltern ausschließlich als Vermittler auf und verpflichtet sich, die Vermittlungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. Die vermittelten Reiseleistungen entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten des jeweiligen Zielgebietes. Treten Mängel in der Leistung auf, so ist Frankenland s.r.o. verpflichtet, im Rahmen des im kaufmännischen Geschäftsbetriebs Zumutbaren auf die Leistungsträger zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. Frankenland s.r.o. ist berechtigt, bei unzumutbarer Kostenbelastung die Einwirkungen auf die Leistungsträger von der Kostenbeteiligung des Kunden bis zu 1/2 der entstehenden Kosten abhängig zu machen.

6. Rücktritt durch Frankenland s.r.o. 
Frankenland s.r.o. hat ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
6.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6.2. ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen von höherer Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen. Eventuelle Anzahlungen werden von Frankenland s.r.o. zurückerstattet.

7. Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Frankenland s.r.o..
7.2. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
7.3. Sollte die Rücktrittserklärung später als 30 Tage vor Reisebeginn bei Frankenland s.r.o. eingehen, wird eine Pauschalentschädigung als Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Auftragswertes berechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Eine höhere Entschädigung durch Leerbettgebühr, Telefon-, Telefax- und Telexkosten usw. bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.

9. Allgemeines
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wirksam sind nur schriftlich bestätigte Absprachen. Berichtigungen von Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Das postalische Risiko trägt der Auftraggeber.
Spielplanänderungen vorbehalten. Preise für Hotels und Zusatzleistungen Stand Juli 2004. Änderungen vorbehalten.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Diese AGB richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Für die Verhandlung aller entstehenden Streitigkeiten sind tschechische Gerichte sachlich und örtlich zuständig. 

 

Stand 30.06.2014 Irrtum und Änderungen vorbehalten